Ab Donnerstag, 17. Februar 2022 gelten in der Schweiz bis auf die 5-tägige Isolation positiv getesteter Personen sowie der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Gesundheitseinrichtungen keine Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie mehr. Für die Schweizer Leichtathletik bedeutet das:

  • Athletinnen und Athleten brauchen für die Teilnahme an Wettkämpfen in der Schweiz kein Zertifikat mehr. Dies gilt definitiv bereits für die Schweizer Hallenmeisterschaften des Nachwuchses (19./20. Februar in St. Gallen) und voraussichtlich auch für jene der Aktiven (26./27. Februar in Magglingen). Für diese fehlt noch die Bestätigung des BASPO; nach wie vor können Kantone oder Anlagenbetreiber Regeln erlassen, welche strenger sind als jene des Bundes.
  • Auch alle weiteren Personen wie Funktionäre, Helferinnen und Helfer, Zuschauerinnen und Zuschauer können ab sofort ohne Zertifikat an Leichtathletik-Wettkämpfen dabei sein.
  • Grossveranstaltungen sind nicht mehr bewilligungspflichtig und können ohne Corona-Massnahmen durchgeführt werden.
  • Im Trainingsbetrieb werden keine Schutzkonzepte mehr benötigt. Alle Athletinnen und Athleten dürfen uneingeschränkt trainieren.